Sie planen den Kauf eines neuen Fahrzeugs für Ihren Fuhrpark, sind sich aber noch nicht sicher, auf was Sie alles achten sollten? Als gewerblich tätige Handwerker sind Sie auf einen Firmenwagen angewiesen, um zu Kundenterminen bzw. den Baustellen zu gelangen. Durch die gewerbliche Tätigkeit haben Sie als Handwerker oftmals die Möglichkeit, bessere Konditionen und somit finanzielle Vorteile beim Fahrzeugkauf zu erhalten. Wie Sie von solchen Rabatten beim Autokauf profitieren und was Sie anschließend bei der Abschreibung oder auch Versteuerung des Handwerkerautos beachten müssen, erklären wir Ihnen nachfolgend:
Beim Autokauf als gewerbetreibender Handwerker können Sie durch einen sogenannten Abrufschein von hohen Nachlässen profitieren. Prüfen Sie daher vor dem Erwerb Ihres Firmenfahrzeuges Ihre Möglichkeiten von Gewerberabatten beim Autokauf. Über uns, die SDH Servicegesellschaft Deutsches Handwerk, erhalten Sie beispielsweise bis zu 39,5 % Nachlass.
Ein Abrufschein ist ein Berechtigungsschein, welcher auf Ihren Firmennamen / Namen ausgestellt wird. Mit dem personalisierten Abrufschein sind Sie berechtigt die Rabatte beim Kauf, Leasing oder der Finanzierung Ihres Neufahrzeuges bei teilnehmenden Vertragshändlern bundesweit in Anspruch zu nehmen. Ihr Händler benötigt den Abrufschein zur Gewährung der Nachlässe.
Einen Abrufschein für Handwerker stellen wir Ihnen gerne aus. Alles was wir hierzu von Ihrem Unternehmen benötigen sind folgende Unterlagen:
Sichern Sie sich jetzt mit einem SDH-Abrufschein starke Rabatte von bis zu 39,5 %. Entdecken Sie die fahrzeugspezifischen Nachlässe für Handwerker nach Ihrer kostenfreien Registrierung im Bereich „Kfz-Nachlässe“.
Details zur Abrufscheinbestellung finden Sie unter nachfolgendem Link.
In Zeiten von Fachkräftemangel über alle Branchen hinweg gewinnt die Bereitstellung eines Firmenwagens für Ihre Mitarbeiter immer weiter an Bedeutung. Es steigert die Motivation, fördert die Mitarbeiterbindung und hebt Sie als Unternehmen von Mitbewerbern ab. Mit einem betrieblichen Fahrzeug sind Ihre Mitarbeiter stets mobil und flexibel. Hierbei gilt es je nach Nutzung des Firmenwagens die richtige Versteuerung zu wählen.
Ihre Mitarbeiter haben zwei Möglichkeiten, die private Nutzung des Fahrzeuges zu versteuern: entweder pauschal über die sogenannte Ein-Prozent-Regel oder über das Führen eines Fahrtenbuchs.
Wer sich für die pauschale Versteuerung seines Firmenwagens entscheidet, darf das Fahrzeug uneingeschränkt für Privatfahrten nutzen ohne ein Fahrtenbuch zu führen. Der zu versteuernde geldwertende Vorteil ist abhängig von dem Listenpreis des gewerblichen Fahrzeuges sowie der Frage, ob das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnung genutzt wird.
Der Listenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Wagens –Nachlässe die beim Kauf gegeben wurden, wie beispielsweise ein Rabatt auf Ihr Handwerkerauto durch einen SDH-Abrufschein, beeinflussen den zu versteuernden Betrag nicht. Versteuert werden muss 1% des Listenpreises. Entscheiden Sie sich für ein Elektrofahrzeug, so reduziert sich die Versteuerung auf 0,5% bzw. teilweise sogar auf 0,25% des Listenpreises.
Nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch um die Strecke Arbeitsplatz – Wohnung zu absolvieren, so erhöht sich der geldwertende Vorteil entsprechend. Der Weg zur Arbeit kann pauschal mit einem Betrag von 0,03% des Listenpreises je Entfernungskilometer (einfache Strecke) angesetzt werden. Alternativ hierzu kann sich der Arbeitnehmer für eine Einzelbewertung entscheiden, muss dabei jedoch nachweisen, an welchen Tagen im Jahr er zu seinem Arbeitsplatz gefahren ist. Diese Methode ist nur dann ratsam, wenn im Durchschnitt an weniger als 15 Tagen pro Monat mit dem Firmenwagen zum Arbeitsplatz gefahren wird
Je weniger ein Gewerbe-Auto privat genutzt wird, desto mehr lohnt sich das Führen eines Fahrtenbuches. Bei dem Fahrtenbuch trägt der Fahrer jede Fahrt einzeln ein. So lässt sich genau nachvollziehen, wann das Auto gewerblich und wann privat genutzt wurde. Der Mitarbeiter muss hierbei nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer versteuern.
Zur Bestimmung des richtigen Abschreibungsbetrags Ihres neuen Firmenwagens ist es wichtig, die genauen Gesamtanschaffungskosten sowie die korrekte Nutzungsdauer als Basis zu ermitteln.
Zu den Anschaffungskosten zählen neben dem Netto-Kaufpreis sämtlichen Anschaffungsnebenkosten wie beispielsweise auch die Überführungskosten oder Sonderausstattungen. Sollten Sie z.B. Skonto erhalten, ist dieses abzuziehen. Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer Bestandteil der Gesamtanschaffungskosten.
Sobald die genauen Anschaffungskosten berechnet sind, gilt es die Nutzungsdauer richtig zu bestimmen - hier wird zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen unterschieden. Die Nutzungsdauer eines PKW Neufahrzeugs beträgt z. B. 6 Jahre, die eines LKWs 9 Jahre.
Nach Bestimmung der Anschaffungskosten sowie der korrekten Nutzungsdauer des neuen Firmenwagens für Ihren Handwerksbetrieb kann der Abschreibungsbetrag ermittelt werden. Hierzu wird der Anschaffungspreis gleichmäßig auf die Jahre entsprechend der Nutzungsdauer aufgeteilt. Bitte beachten Sie hierbei, dass im Jahr des Firmenwagenkaufs monatsgenau abgerechnet werden muss.
Bei einer fast ausschließlich betrieblichen Nutzung Ihres Handwerkerautos von mehr als 90% in den ersten zwei Jahren können Sie ggf. von Sonderabschreibungen in Höhe von 20% profitieren. Sprechen Sie über diese Möglichkeit mit Ihrem Steuerberater.
Wir hoffen, die oben aufgelisteten Punkte helfen Ihnen als Unternehmer beim Kauf Ihres Firmenwagens nicht nur Geld, sondern sich auch möglichen Ärger mit dem Finanzamt zu sparen. Sprechen Sie auf jeden Fall individuell mit Ihrem Steuerberater bezüglich der korrekten Versteuerung und Abschreibung Ihres neuen Fahrzeuges im Fuhrpark.
Für alle Fragen rund um den Abrufschein und die Nachlässe der SDH bei über 20 Automobilherstellern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Sichern Sie sich die Rabatte und Vorteile für Handwerker beim Autokauf.
Servicegesellschaft
Deutsches Handwerk GmbH
Elsenheimerstraße 57
80687 München