Bezugsberechtigt für einen Abrufschein sind in Deutschland gewerblich tätige Handwerker. Eine Übersicht aller Gewerke finden Sie in unserer Gewerkeliste. Bitte beachten Sie, dass es bei einzelnen Hersteller (Ford) zusätzliche Sonderregelungen zu beachten gibt. Sie finden die genauen Bedingungen immer in der von uns zugesendeten Konditionsübersicht. Sie können detaillierte Informationen außerdem selbstverständlich per Mail an
Sobald sich Ihr Kunde für ein Fahrzeug entschieden hat, können Sie nach Ihrer Anmeldung im Händler-Nutzerbereich unter dem Punkt „Abrufschein bestellen“ als Service für Ihren Kunden den Abrufschein für ihn bestellen. Füllen Sie hierzu einfach das Bestellformular aus. Bitte beachten Sie, dass die SDH-Konditionen nur von Gewerbetreibenden aus dem Bereich Handwerk in Anspruch genommen werden können, die bei der SDH als Mitglied registriert sind. Renault-Händler fragen die Abrufscheine über das Online-Händlernetzwerk RAIP für ihre Kunden an. Diese werden von uns direkt im System bestätigt.
Um die gewerbliche Tätigkeit Ihres Kunden nachzuweisen, reichen Sie uns bitte eine der folgenden Unterlagen ein:
Laden Sie diese Dokumente entweder direkt während der Abrufscheinbestellung hoch oder senden Sie uns die Unterlagen im Nachgang per E-Mail an
Je nach Hersteller ist das Ausstellungsdatum des Abrufscheins in Kombination mit dem Kaufvertragsdatum ausschlaggebend. Die Bestellung des Abrufscheins zum Zeitpunkt der Zulassung kann daher zu Problemen mit der Revision führen. Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Bestellung um Missverständnisse zu vermeiden.
In den Rahmenverträgen mit unseren Partnern ist die Nutzung der Leistungen ausschließlich für kostenfrei registrierte SDH-Mitglieder verankert. Die Registrierung Ihres Kunden können auch Sie (in Absprache mit dem Kunden) für ihn übernehmen.
Die Mitgliedschaft bei der SDH ist kostenfrei, sowohl für Sie als Händler, als auch für Handwerksbetriebe.
Für die Ausstellung eines Abrufscheines fällt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 59 € zzgl. MwSt. an. Diese Kosten können Sie als Händler für Ihren Kunden übernehmen. Wählen Sie hierzu entsprechend den Rechnungsempfänger im Rahmen der Abrufscheinbestellung aus.
Die Bearbeitungspauschale entfällt für Innungsmitglieder, Mitglieder einer Kreishandwerkerschaft, Mitglieder eines Verbands oder Mitglieder in einem der Vorteilsprogramme unserer Kooperationspartner. Hierzu zählen: Mega GoldCard Club, Check and Work, Reca Select oder Sonepar E-Partner Programm. Senden Sie uns hierfür einfach einen entsprechenden Nachweis zu.
Sobald uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vorliegen, wird Ihre Abrufscheinbestellung unverzüglich bearbeitet und der Abrufschein in der Regel postalisch versandt. Der Abrufschein sollte nach 1 bis 2 Werktagen bei Ihnen sein.
Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Servicegesellschaft
Deutsches Handwerk GmbH
Elsenheimerstraße 57
80687 München
Tel.: 089 – 92 13 00 530
Fax: 089 – 92 13 00 533
E-Mail: