DIE ALLGEMEINEN AGB DER SDH - HÄNDLER

Die SDH ist ein Mobilitätsportal für gewerblich tätige Handwerker und bietet den dort registrierten Handwerksunternehmen Rabatte und Sonderkonditionen bei den Rahmenvertragspartnern der SDH.

Die SDH ermöglicht Unternehmen des Deutschen Handwerks, die Inhaber eines kostenfreien Handwerker-Mitgliedskontos sind („Mitglied / Mitglieder Handwerk“), den vergünstigten gewerblichen Einkauf von Neufahrzeugen durch Rahmenverträge mit verschiedenen Unternehmen aus der Automobilbranche. Über weitere Kooperationspartner bietet die SDH den Mitgliedern Handwerk auch Services und Dienstleistungen (nachfolgend zusammen auch „Leistungen“) im Bereich Mobilität an.

Kfz-Händlern, die Inhaber eines kostenfreien Händler-Mitgliedskontos sind („Mitglied / Mitglieder Händler“), bietet die SDH den Zugang zu neuen Kundengruppen sowie im Zusammenhang damit stehende Services und Dienstleistungen an.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Allen Leistungen der SDH liegen diese AGB zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder Handwerk und Mitglieder Händler werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von der SDH ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(2) Mitglieder Handwerk und Mitglieder Händler können ausschließlich Unternehmer sein. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Leistungen der SDH

(1)Die SDH schließt mit Kooperationspartnern Rahmenverträge über vergünstigte Leistungen für die Mitglieder Handwerk ab. Dies können z.B. Preisnachlässe beim Einkauf von Firmenwagen oder Sonderkonditionen im Hinblick auf den Bezug von Dienstleistungen und anderen Produkten sein.

(2) Die Kooperationspartner und deren vergünstigte Leistungen können jeweils auf www.sdh.de im geschlossenen Nutzerbereich eingesehen werden.

(3) Die SDH ist berechtigt, die angebotenen Leistungen zu ändern, einzuschränken und/oder zu erweitern, insbesondere, wenn die Kooperationspartner ihre (Dienst-) Leistungen bzw. die Konditionen hierfür ändern. Soweit die SDH Formulierungen zu den (Dienst-)Leistungen von den Kooperationspartnern übernimmt, erfolgen die entsprechenden Angaben durch die SDH ohne Gewähr für die Richtigkeit und stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen durch die Kooperationspartner.

(4) Den Rabatt auf Neufahrzeuge erhält das Mitglied Handwerk durch Vorlage eines von der SDH ausgestellten Abrufscheines bei seinem Autohaus. Die Abrufscheine für Fahrzeuge gelten ausschließlich zur Verwendung durch die Mitglieder Handwerk. Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf das im Abrufschein eingetragene Unternehmen erfolgen. Zudem gelten die Bedingungen und aktuellen Konditionen des jeweiligen Herstellers, die kurzfristigen Änderungen unterliegen können (einzelne Fahrzeugtypen, -varianten oder -motorisierungen können von aktuellen Sonderkonditionen ausgeschlossen sein). Die jeweils tagesaktuellen Bedingungen erhält das Mitglied Handwerk beim Vertragspartner/Händler des jeweiligen Herstellers. Explizit ausgeschlossen vom Bezug eines Abrufscheins zum Kauf eines Pkw oder Lkw sind Kfz-Betriebe, Fahrzeughändler, Wiederverkäufer, Autovermietungen und/oder ähnliche Betriebe.

§ 3 Registrierung und Nutzung

(1) Die Leistungen der SDH können erst nach vorheriger Anmeldung im entsprechenden Nutzerbereich in Anspruch genommen werden.

(2) Die Registrierung als Nutzer erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Registrierungsformulars. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Die SDH kann die Registrierung eines Nutzers ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Als Zugangsberechtigung zu den geschlossenen Nutzerbereichen der Homepage erhält jedes Mitglied einen Benutzernamen und ein Passwort.

(4) Im Anschluss an die Registrierung ist für die Anmeldung zum geschlossenen Nutzerbereich die Eingabe des persönlichen Benutzernamens und des Passwortes erforderlich. Der persönliche Benutzername und das Passwort werden dem Nutzer mitgeteilt und sind von diesem sorgfältig zu verwahren.

(5) Der Nutzer hat im Rahmen der Registrierung diese AGB und gegebenenfalls die Nutzungsbedingungen der SDH-Kooperationspartner zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für die Bedingungen, die mit dem Bezug eines Abrufscheins eines Fahrzeugherstellers verbunden sind.

(6) Die SDH erhebt keine Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit der Registrierung als Mitglied Handwerk oder Mitglied Händler.

(7) Minderjährige und nicht geschäftsfähige Personen sind nicht berechtigt, sich bei der SDH zu registrieren.

§ 4 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer stellt sicher, keine Daten, Informationen und sonstigen Inhalte, die er im geschlossen Nutzerbereich einsehen kann, an Dritte weiterzugeben, die nicht zu dem berechtigten Nutzerkreis der SDH zählen.

(2) Der Nutzer darf die Leistungen der SDH nicht zu Handlungen, Geschäften und/oder gewerblichen Tätigkeiten nutzen, die gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verletzen.

(3) Alle Inhalte auf der SDH Website (z.B. Daten, Informationen, Unternehmenskennzeichen, Marken, Texte, Programme, Bilder, Videos) sind rechtlich geschützt. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung dieser Inhalt durch den Nutzer zu anderen Zwecken als den seiner Mitgliedschaft ist nicht gestattet. Der Nutzer hat Inhalte, die ihm durch die SDH zugänglich werden, so zu nutzen, dass keine gesetzlichen Regelungen und/oder Rechte Dritter verletzt werden. Eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und/oder sonstige Verwertung von Inhalten aus dem geschlossenen Nutzerbereich ist untersagt, es sei denn, dass die SDH explizit ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat oder gesetzliche Ausnahmeregelungen erfüllt sind.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, die ihm die Nutzung des SDH Angebots ermöglichen, geheim zu halten. Erhält der Nutzer Kenntnis davon, dass sein persönlicher Benutzername und/oder das Passwort unbefugten Dritten bekannt geworden ist, hat er dies der SDH unverzüglich mitzuteilen, damit die alten Zugangsdaten gesperrt und neue Zugangsdaten vergeben werden können. Die Nutzungsberechtigung ist persönlich und darf nicht auf Dritte übertragen werden.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, der SDH unverzüglich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Registrierung gemäß § 3 entfallen, also insbesondere Handwerksbetriebe aus der Handwerksrolle oder aus dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe gelöscht werden. In diesen Fällen ist die SDH berechtigt, den Zugang zu dem geschlossenen Nutzerbereich mit Wirkung des Wegfalls der Nutzungsvoraussetzungen zu sperren.

(6) Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, diese umgehend in seinem Nutzerprofil zu aktualisieren.

(7) Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Webseiten von SDH funktionsuntauglich zu machen und/oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt.

§ 5 Rechtsfolgen von Verstößen, Haftung des Nutzers

(1) Bei Verstößen gegen die in § 3 und § 4 genannten Pflichten des Nutzers oder bei begründetem Verdacht auf rechtswidriges Verhalten des Nutzers ist die SDH berechtigt, den Zugang zu dem geschlossenen Nutzerbereich unverzüglich auf Kosten des Nutzers wahlweise zu sperren oder zu löschen.

(2) Der Nutzer haftet für eine missbräuchliche Nutzung der Leistungen der SDH. Diese Haftung erstreckt sich auch auf missbräuchliches Verhalten Dritter, soweit der Missbrauch durch eine vom Nutzer zu vertretende Weitergabe der Zugangsdaten ermöglicht wurde. Die SDH kann in einem solchen Fall ihre Rechte nach § 5 Abs. (1) ausüben.

(3) Der Nutzer stellt die SDH von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die SDH wegen einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer oder wegen eines schuldhaften gesetzes- oder vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers gegen die SDH geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Freistellung und Haftungsübernahme ist der Höhe nach unbegrenzt und umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und Folgeschäden.

§ 6 Haftung und Gewährleistung der SDH

(1) Die SDH übernimmt gegenüber dem Nutzer keine Haftung für die Leistungen der Kooperationspartner oder sonstiger Dritter. Die Leistungen Dritter erfolgen aufgrund eines gesonderten Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Dritten. Die SDH ist an dieser Vertragsbeziehung nicht beteiligt.

(2) Soweit die SDH Leistungen unentgeltlich zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko des Nutzers.

(3) Die SDH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet die SDH nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten, sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von SDH ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden beschränkt. Die SDH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten gegenüber den Nutzern.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), im Fall der Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die SDH.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

(7) Die SDH haftet nicht für Inhalte von Homepages, Webseiten und Quellen, die über Links zugänglich sind. Die SDH macht sich fremde Inhalte auf Seiten, die über die Links von der SDH-Homepage erreicht werden können, nicht zu eigen und übernimmt dafür keine Verantwortung, insbesondere besteht seitens SDH keine Prüfungspflicht.

§ 7 Änderung dieser AGB

(1) Die SDH ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die SDH wird dem Nutzer die beabsichtigten Änderungen per E-Mail unter Mitteilung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen mitteilen.

(2) Nutzt der Nutzer die Leistungen der SDH nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Die SDH wird die Nutzer auf diese Folge in der E-Mail mit den Änderungen hinweisen.

(3) Ist der Nutzer mit den geänderten Regelungen nicht einverstanden, kann er sein Nutzerkonto jederzeit löschen.

§ 8 Datenschutz, Einwilligung

(1) Die SDH ist berechtigt, die Nutzerdaten des Nutzers gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Rahmen und für die Zwecke des Nutzungsverhältnisses zu verarbeiten.

(2) Die Einzelheiten zum Umfang der SDH personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der SDH unter https://www.sdh.de/haendler/datenschutz.html

§ 9 Schlussbestimmungen

(1)Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die SDH wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung ersetzten und dem Nutzer zur Zustimmung vorlegen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit gesetzlich zulässig, München.

Stand: Dezember 2018

Anschrift

Servicegesellschaft
Deutsches Handwerk GmbH
Elsenheimerstraße 57
80687 München

Kontakt

Tel.: 089 – 92 13 00 530
Fax: 089 – 92 13 00 533
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Die auf dieser Webseite verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher Form (insb. „Handwerker“ und „Autohändler“) gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
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